Prozess

Nachdem Galileo Galilei nun an dem Punkt angelangt war, an dem sich die Kommission mit ihm genau befasste, wurde der Fall mit Zustimmung des Papstes dem Heiligen Offizium im September 1632 übergeben, sodass Galilei 1633 eine Reise nach Rom antreten musste, um dort seine Aussage zu machen.  Dort rückte er von seinem Buch ab, indem er seine Eitelkeit als Wissenschaftler als Grund angibt, dass es erscheinen könnte, dass er das kopernikanische System bevorzuge. Dadurch konnte er sich dem Scheiterhaufen als Urteil entziehen.

Am letzten Tag des Prozesses wurde das Urteil verkündet, durch das Galilei der Häresie schuldig gesprochen wurde, allerdings wurde ihm angerechnet, dass er sich während der Verhandlungen „losgesprochen“ habe. Außerdem wurde sein Buch verboten und er wurde zu einem Leben im Kerker des Heiligen Offiziums verurteilt. Dieses Urteil gilt als nicht besonders hart, da er durch klar sichtbare Falschaussagen bereits genug Gründe lieferte, ihn als Ketzer zu bezeichnen und ihn somit des Todes zu verurteilen. 

Schon ein Tag nach der Urteilsverkündung ordnete der Papst an, dass er das Gefängnis im Palazzo Medici beziehen sollte. Dort allerdings verweilte er nur kurz, denn eine Woche später wurde seine Haftstrafe in Hausarrest umgewandelt, die er zunächst in Siena beim Erzbischof Piccolomini absitzen musste, der Schüler und Freund Galileis war. Am 1. Dezember 1633 wurde er zu seinem alten Landsitz zurückgewiesen, wo er ebenfalls unter Hausarrest stand und keine Reden o.ä. ohne Genehmigung des Papstes halten durfte.Ihm war es dort gestattet, an seinen nicht strittigen Forschungsthemen weiterzuarbeiten. Er veröffentlichte 5 Jahre später 1638 ein Buch, mit dem grundlegende Fragen der Mechanik geklärt werden konnte.

 
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